Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen ab. Diese zahlt bei Personen,- Sach- und Vermögensschäden.

Was kostet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Prämie für eine Veranstalterhaftpflicht hängt von diversen Faktoren ab. Z.B:

  • Art der Veranstaltung
  • Anzahl der Teilnehmer / Gäste
  • Dauer der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung
  • und weitere

Wer braucht eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung?

Im Prinzip jeder, der eine Veranstaltung plant und durchführen möchten. Egal, ob mit Gewinnerzielungsabsichten oder ohne. Z.B.: Vereine, freiwillige Feuerwehren, die eine Veranstaltung für ihre Mitglieder machen.

Welche Deckungssumme in der Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Wir empfehlen 3 Mio. oder 5 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.

Welche Veranstaltungen können versichert werden?

Z.B: Messen, Festivals, Vernissagen, Konzerte, Firmenfeiern, Galaabend, Filmfest, Konferenz, Kongress, Modenschau, Pressekonferenz, Produktpräsentation, Roadshow, Seminar, Symposium, Tagung, Workshop, Hochzeit, Karnevalsumzug, Faschingsumzug

Was ist in der Veranstalter-Haftpflichtversicherung versichert?

  • Ver­kehrs­sicherungs­pflicht­ver­letzungen (z.B. Räum- und Streupflicht, Straßen nicht abgesperrt)
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten oder Transpondern
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Versicherung von Internet-Tech­no­lo­gien: z.B: die versehentliche Ver­breitung von Computerviren, Malware oder Trojanern

Weitere Fragen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung, die wir Ihnen gerne beantworten:

  1. Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung und welche Art von Schäden deckt sie ab?
  2. Wie hoch ist die Deckungssumme und welche spezifischen Risiken sind in der Veranstalterhaftpflichtversicherung enthalten?
  3. Wie werden die Prämien für die Veranstalterhaftpflichtversicherung berechnet und welche Faktoren beeinflussen sie?
  4. Gibt es spezifische Voraussetzungen oder Standards, die erfüllt werden müssen, um eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen?
  5. Welche Arten von Veranstaltungen sind in der Versicherung enthalten und welche sind ausgeschlossen?
  6. Was passiert, wenn es zu einem Unfall oder einer Verletzung bei der Veranstaltung kommt?
  7. Wie schnell kann ich im Falle eines Schadens mit Unterstützung und Schadensregulierung rechnen?
  8. Gibt es Einschränkungen in Bezug auf die Größe oder Art der Veranstaltung, um eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen zu können?
  9. Was ist, wenn es zu Schäden an Eigentum oder Verlusten kommt – deckt die Versicherung auch diese Kosten ab?
  10. Wie verhält es sich mit der Haftung von Führungskräften und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Veranstaltung – sind diese auch durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung geschützt?

Für ein unverbindliches Angebot für eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Versicherungskontor Halstenbek KG

Leif Jacobs

WhatsApp: 0177-7852078

Mail: info@check-kontor.de

Telefon: 04101-7877169

www.check-kontor.de

Veranstalterhaftpflichtversicherung Versicherungsmakler
Veranstalterhaftpflichtversicherung

Welche Pflichten hat ein Veranstalter?

Die Pflichten eines Veranstalters ergeben sich aus § 38 MVStättVO (die Musterversammlungsstättenverordnung, die gewissermaßen allen Bundesländern die Marschrichtung für deren parlamentarische Entscheidungen zu einer länderspezifischen Versammlungsstättenverordnung vorgibt), aus den geltenden Gesetzen für Sicherheit und Ordnung und ggf. aus den Auflagen der Behörden. Zu den grundlegenden Pflichten eines Veranstalters gehören:

  • die Einhaltung des Regelwerks
  • Schaffung von Sicherheit für Akteure und Besucher
  • Bestimmung eines Veranstaltungsleiters
  • Festlegung eines technischen Verantwortlichen (Betreiberaufgabe nach MVStättVO)
  • Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den Behörden (auch eine genuine Betreiberaufgabe)
  • die Verkehrssicherungspflicht
  • Einrichtung einer Brandsicherheitswache und Information an und Bereitstellung eines Sanitätswachdienstes ab 5.000 Besuchern (dies kann auch Betreiberaufgabe gesehen werden)
  • Die Erstellung eines Sicherheitskonzepts (im Regelfall ist das auch eine Pflicht des Betreibers), wenn die Art der Veranstaltung es erfordert (§43 MVStättVO)
  • Einweisung des Personals, Unterweisung von Mitwirkenden

Verkehrssicherung und Verkehrssicherungspflichten für Veranstalter

Wer eine Veranstaltung durchführt, muss dafür sorgen, dass von dieser Veranstaltung keine Gefahren ausgehen. Dabei kann der Verantwortliche aber davon ausgehen, dass er es mit einem durchschnittlich vernünftigen, aufmerksamen und sorgfältigen Besucher zu tun hat.

Welche Behörden sind zu informieren, wenn man eine Veranstaltung durchführen möchte?

  • Die zuständige Gemeinde / Kommune. Diese prüft den Antrag auf Veranstaltung und bindet unter Umständen weitere Instit­utionen wie Feuerwehr, Polizei, Notarzt, Baureferat oder Umweltreferat ein.
  • Die behördlichen Auflagen können vom Lärmschutz über Brandschutz, Not­ausgänge und Rettungspersonal bis zum Jugendschutz reichen. Eine penible Einhaltung der Auflagen ist zu empfehlen.
  • Bei Musiknutzung kommt ggf. auch die GEMA ins Spiel. Evtl. muss ein Beitrag abgeführt werden.

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Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Die Veranstalterhaftpflicht-versicherung deckt die gesetzliche Haftung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen ab. Diese zahlt bei Personen,- Sach- und Vermögensschäden.

Was kostet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Prämie für eine Veranstalterhaftpflicht hängt von diversen Faktoren ab. Z.B:

  • Art der Veranstaltung
  • Anzahl der Teilnehmer / Gäste
  • Dauer der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung
  • und weitere

Wer braucht eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung?

Welche Deckungssumme in der Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

Wir empfehlen 3 Mio. oder 5 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.

Welche Veranstaltungen können versichert werden?

Z.B: Festivals, Vernissagen, Konzerte, Firmenfeiern, Galaabend, Filmfest, Konferenz, Kongress, Modenschau, Pressekonferenz, Produktpräsentation, Roadshow, Seminar, Symposium, Tagung, Workshop, Hochzeit, Messen, Streetfoodmarkt, Straßenfest…

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